
Berechnung Betriebskosten/ Elternbeiträge
Moderator: Detlef Diskowski
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Re: Berechnung Betriebskosten/ Elternbeiträge
Hallo Zusammen, bei uns liegt der Höchstbetrag bei 1 Kind (Krippe 1-3 Jahre) bei 497 € (8h tgl.) 

Re: Berechnung Betriebskosten/ Elternbeiträge
Hallo,
welcher Landkreis ist das?
LG
Tree
welcher Landkreis ist das?
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Tree
- Detlef Diskowski
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Re: Berechnung Betriebskosten/ Elternbeiträge
Wie wir ja nun wissen, variieren auch innerhalb eines Landkreises die Elternbeiträge zum Teil erheblich (und dass trotz der Einvernehmensregelung
). Es wäre also jeweils wichtig zu erfahren, in welcher Stadt/Gemeinde der jeweilige Beitrag erhoben wird (die EB bei freien und kommunalen Einrichtungen dürften ja innerhalb einer Gemeinde ziemlich gleich sein).

Es grĂĽĂźt freundlich
Detlef Diskowski
Detlef Diskowski
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Re: Berechnung Betriebskosten/ Elternbeiträge
Hallo, das ist der Landkreis Havelland und die Gemeinde Wustermark. Wir sind auch die teuerste Gemeinde. LG
Re: Berechnung Betriebskosten/ Elternbeiträge
Ich möchte eine Kalkulation vorstellen und habe dazu einige Fragen, in der Hoffnung, dass mir diese beantwortet werden können.
Für die Berechnung der Elternbeiträge liegen zugrunde (Ohne Unterscheidung Krippe-KITA-Hort):
Personalkosten Pädagogisches Personal - 223.500 EUR (894.800 EUR abzüglich 671.300 EUR PK-Zuschuss)
Personalkosten Verwaltung - 62.100 EUR
Personalkosten Technisches Personal - 83.200 EUR
Betriebskosten - 134.100 EUR
gesamt - 502.900 EUR als Wert fĂĽr Erhebung Elternbeitrag
Die KITA verfügt über 120 Plätze. Träger der KITA ist die Gemeinde selbst.
Frage 1:
Für die Ermittlung der Platzkosten = Höchstbetrag teile ich die o.a. Gesamtsumme durch 120 Plätze? und dann nochmal durch 12 Monate, um die tatsächlichen Platzkosten pro Monat / Kind zu ermitteln?
Oder ist die Berechnung anhand der tatsächlichen Anzahl der betreuten Kinder vorzunehmen, da die Platzzahl nicht ausgeschöpft ist?
Bsp: 502.900x120=4190,82X12= 349,23EUR als höchster Elternbeitrag, weil Beitrag nicht höher als Platz kostet
Frage 2:
Unter welcher Berücksichtigung ist der höchste Elternbeitrag zu messen? Ausgehend von 100% Betreuungsumfang (i.d.R. 6h) oder unter Zugrundlegen des Prozentsatzes von 150% bei über 10h pro Tag Betreuung?
Frage 3:
Die Personalkosten Verwaltung erscheinen mir sehr hoch. In der Gemeindeverwaltung ist ein Bearbeiter beschäftigt, dessen Funktion als "KITA und Jugendverwaltung" dargestellt wird. Gehe ich richtig der Annahme, dass anhand der prozentualen Aufgabenverteilung des Arbeitsplatzes des Bearbeiters nur die tatsächlichen Kosten, die für die KITA aufgebracht werden, in der Kalkulation einzubeziehen sind?
Dann dĂĽrfte sich der Wert PK Verwaltung doch verringern oder?
Frage 4:
Der Spielplatz der KITA wurde vor einigen Jahren mit Fördermitteln neu gestaltet und in diesem Zuge als öffentlicher Spielplatz umgewidmet. Natürlich ist die KITA der Hauptnutznießer davon. Aber der Spielplatz verlangt Pflege, Wartung etc. Fallen durch die Umwidmung des Spielplatzes als öffentlicher Spielplatz entsprechende Kosten heraus? Ich denke ja, denn durch die Öffentlichkeit dürfte der Sachkostenanteil an Pfelge und Wartung, aber auch Erhaltungsaufwand des Grundstücks sowie ggf. Versicherungen etc. in andere Titel öffentlicher Hand übergehen udn bei der Beitragsbemessung unberücksichtigt bleiben. Gleiches trift doch auch auf die PK Technisches Personal zu, soweit sie die Pflege, Wartung etc. des Spielplatzes übernehmen?
Ich freue mich ĂĽber Antworten.
Für die Berechnung der Elternbeiträge liegen zugrunde (Ohne Unterscheidung Krippe-KITA-Hort):
Personalkosten Pädagogisches Personal - 223.500 EUR (894.800 EUR abzüglich 671.300 EUR PK-Zuschuss)
Personalkosten Verwaltung - 62.100 EUR
Personalkosten Technisches Personal - 83.200 EUR
Betriebskosten - 134.100 EUR
gesamt - 502.900 EUR als Wert fĂĽr Erhebung Elternbeitrag
Die KITA verfügt über 120 Plätze. Träger der KITA ist die Gemeinde selbst.
Frage 1:
Für die Ermittlung der Platzkosten = Höchstbetrag teile ich die o.a. Gesamtsumme durch 120 Plätze? und dann nochmal durch 12 Monate, um die tatsächlichen Platzkosten pro Monat / Kind zu ermitteln?
Oder ist die Berechnung anhand der tatsächlichen Anzahl der betreuten Kinder vorzunehmen, da die Platzzahl nicht ausgeschöpft ist?
Bsp: 502.900x120=4190,82X12= 349,23EUR als höchster Elternbeitrag, weil Beitrag nicht höher als Platz kostet
Frage 2:
Unter welcher Berücksichtigung ist der höchste Elternbeitrag zu messen? Ausgehend von 100% Betreuungsumfang (i.d.R. 6h) oder unter Zugrundlegen des Prozentsatzes von 150% bei über 10h pro Tag Betreuung?
Frage 3:
Die Personalkosten Verwaltung erscheinen mir sehr hoch. In der Gemeindeverwaltung ist ein Bearbeiter beschäftigt, dessen Funktion als "KITA und Jugendverwaltung" dargestellt wird. Gehe ich richtig der Annahme, dass anhand der prozentualen Aufgabenverteilung des Arbeitsplatzes des Bearbeiters nur die tatsächlichen Kosten, die für die KITA aufgebracht werden, in der Kalkulation einzubeziehen sind?
Dann dĂĽrfte sich der Wert PK Verwaltung doch verringern oder?
Frage 4:
Der Spielplatz der KITA wurde vor einigen Jahren mit Fördermitteln neu gestaltet und in diesem Zuge als öffentlicher Spielplatz umgewidmet. Natürlich ist die KITA der Hauptnutznießer davon. Aber der Spielplatz verlangt Pflege, Wartung etc. Fallen durch die Umwidmung des Spielplatzes als öffentlicher Spielplatz entsprechende Kosten heraus? Ich denke ja, denn durch die Öffentlichkeit dürfte der Sachkostenanteil an Pfelge und Wartung, aber auch Erhaltungsaufwand des Grundstücks sowie ggf. Versicherungen etc. in andere Titel öffentlicher Hand übergehen udn bei der Beitragsbemessung unberücksichtigt bleiben. Gleiches trift doch auch auf die PK Technisches Personal zu, soweit sie die Pflege, Wartung etc. des Spielplatzes übernehmen?
Ich freue mich ĂĽber Antworten.
- Detlef Diskowski
- Beiträge: 455
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Re: Berechnung Betriebskosten/ Elternbeiträge
Woithe hat geschrieben:Ich möchte eine Kalkulation vorstellen und habe dazu einige Fragen, in der Hoffnung, dass mir diese beantwortet werden können.
Für die Berechnung der Elternbeiträge liegen zugrunde (Ohne Unterscheidung Krippe-KITA-Hort):
Ich möchte mich hier nur mit der Eingangsvoraussetzung auseinandersetzen, weil dadurch die weiteren Ergebnisse bestimmt sind.
Es erscheint mir problematisch, keine Unterscheidung für die drei Altersgruppen vorzunehmen, da die Platzkosten um 100% differieren. Die Elternbeiträge sind Beiträge zu den Betriebskosten - und wenn diese so stark differieren ist m.E. das Äquivalenzprinzip nicht mehr gewahrt.
Folgende zur Verdeutlichung zugespitzte Fallkonstellation mit fiktiven Zahlen:
Kita1
80 Hortkinder (Platzkosten ca. 350€/Monat) = 28.000€
10 Kigakinder (Platzkosten ca. 750€) = 7.500€
10 Krippenkinder (Platzkosten ca. 1000€) = 10.000€
Gesamtkosten pro Monat = 45.500€
Kita 2
60 Kigakinder (Platzkosten ca. 750€) = 45.000€
40 Krippenkinder (Platzkosten ca. 1000) = 40.000€
Gesamtkosten pro Monat = 85.000€
Wird mein vierjähriges Kind in Kita 1 betreut bezieht sich mein Elternbeitrag auf 45.500€ und in der Kita 1 auf 85.000€. Ich würde also vermutlich bei einer Betreuung in Kita 2 den doppelten Elternbeitrag zahlen!!!!
Schon dieses praktische Beispiel zeigt, dass angesichts der erheblich unterschiedlichen Platzkosten in den drei Altersgruppen die Elternbeiträge nur auf die jeweilige Altersgruppe bezogen sein können - und nicht auf die mehr oder weniger zufällige Alterszusammensetzung der Kita.
Es grĂĽĂźt freundlich
Detlef Diskowski
Detlef Diskowski
Re: Berechnung Betriebskosten/ Elternbeiträge
Vielen Dank für die Antwort. Auch für mich ist die altersgerechte Unterteilung durch Abweichungen der Platzkosten plausibel. Dennoch gibt es in der Gemeinde, die zugleich Träger ist, Bestrebungen, einheitliche Platzkosten für Krippe und KITA einzuführen. Daher muss ich in der bald vorliegenden Kalkulation darauf achten, dass eine entsprechende Betriebskostenauswisung vorhanden ist. Insbesondere beim Personalkostenansatz des Pädagogischen Personals sollte aufgrund der Quartalsmeldungen hinsichtlich des Zuschusses eine Differenzierung möglich sein.
Welche konkrete Rechtsgrundlage kann ich in der Argumentation hinsichtlich Unterscheidung Altersgruppen anbringen?
Welche konkrete Rechtsgrundlage kann ich in der Argumentation hinsichtlich Unterscheidung Altersgruppen anbringen?
- Detlef Diskowski
- Beiträge: 455
- Registriert: 22.10.2015, 08:57
Re: Berechnung Betriebskosten/ Elternbeiträge
Woithe hat geschrieben:Frage 1:
Für die Ermittlung der Platzkosten = Höchstbetrag teile ich die o.a. Gesamtsumme durch 120 Plätze? und dann nochmal durch 12 Monate, um die tatsächlichen Platzkosten pro Monat / Kind zu ermitteln?
Oder ist die Berechnung anhand der tatsächlichen Anzahl der betreuten Kinder vorzunehmen, da die Platzzahl nicht ausgeschöpft ist?
Bsp: 502.900x120=4190,82X12= 349,23EUR als höchster Elternbeitrag, weil Beitrag nicht höher als Platz kostet
Die Berechnung des Elternbeitrages beruht immer auf gewissen Prognoseannahmen - sonst würde man zu einem nachträglichen Abrechnungssystem übergehen müssen, in dem die tatsächlich aufgelaufenen Kosten zugrundegelegt werden.
Solange also die angenommene Platzzahl und die tatsächlich festgestellte nicht zu heftig auseinanderfallen, würde ich von der Platzzahl ausgehen.
Woithe hat geschrieben:Frage 2:
Unter welcher Berücksichtigung ist der höchste Elternbeitrag zu messen? Ausgehend von 100% Betreuungsumfang (i.d.R. 6h) oder unter Zugrundlegen des Prozentsatzes von 150% bei über 10h pro Tag Betreuung?
Der höchste EB ist sicherlich der bei 150% .... aber ich vermute, Sie zielen in eine andere Richtung. Können Sie den Hintergrund Ihrer Frage bitte deutlich machen.
Woithe hat geschrieben:Frage 3:
Die Personalkosten Verwaltung erscheinen mir sehr hoch. In der Gemeindeverwaltung ist ein Bearbeiter beschäftigt, dessen Funktion als "KITA und Jugendverwaltung" dargestellt wird. Gehe ich richtig der Annahme, dass anhand der prozentualen Aufgabenverteilung des Arbeitsplatzes des Bearbeiters nur die tatsächlichen Kosten, die für die KITA aufgebracht werden, in der Kalkulation einzubeziehen sind?
Dann dĂĽrfte sich der Wert PK Verwaltung doch verringern oder?
Wenn der Mitarbeiter verschiedene Aufgaben wahrnimmt, wĂĽrde ich auch davon ausgehen, dass nur der Anteil, der fĂĽr Kita aufgewendet wird aufzubringen ist.
Woithe hat geschrieben:Frage 4:
Der Spielplatz der KITA wurde vor einigen Jahren mit Fördermitteln neu gestaltet und in diesem Zuge als öffentlicher Spielplatz umgewidmet. Natürlich ist die KITA der Hauptnutznießer davon. Aber der Spielplatz verlangt Pflege, Wartung etc. Fallen durch die Umwidmung des Spielplatzes als öffentlicher Spielplatz entsprechende Kosten heraus? Ich denke ja, denn durch die Öffentlichkeit dürfte der Sachkostenanteil an Pfelge und Wartung, aber auch Erhaltungsaufwand des Grundstücks sowie ggf. Versicherungen etc. in andere Titel öffentlicher Hand übergehen udn bei der Beitragsbemessung unberücksichtigt bleiben. Gleiches trift doch auch auf die PK Technisches Personal zu, soweit sie die Pflege, Wartung etc. des Spielplatzes übernehmen?
So wĂĽrde ich das auch sehen.
Ich hatte mal in einem anderen Beitrag den Vorschlag gemacht, bei der Zugrundelegung der Kosten eines Platzes die Perspektive eines freien Trägers einzunehmen, der seine tatsächlichen Kosten auflistet, damit er die Kita betreiben kann. Wenn man davon ausgeht, dass der freie Träger über keine finanziellen Eigenmittel verfügt, dann muss der eine Reihe von Kostenfaktoren auflisten, an die man vielleicht nicht unmittelbar denkt, wenn man an Kita-Platzkosten denkt: Verwaltung, Buchführung, Fortbildung, Versicherungen .....
Es grĂĽĂźt freundlich
Detlef Diskowski
Detlef Diskowski
- Detlef Diskowski
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Re: Berechnung Betriebskosten/ Elternbeiträge
Woithe hat geschrieben:Vielen Dank für die Antwort. Auch für mich ist die altersgerechte Unterteilung durch Abweichungen der Platzkosten plausibel. Dennoch gibt es in der Gemeinde, die zugleich Träger ist, Bestrebungen, einheitliche Platzkosten für Krippe und KITA einzuführen.Daher muss ich in der bald vorliegenden Kalkulation darauf achten, dass eine entsprechende Betriebskostenauswisung vorhanden ist. Insbesondere beim Personalkostenansatz des Pädagogischen Personals sollte aufgrund der Quartalsmeldungen hinsichtlich des Zuschusses eine Differenzierung möglich sein.
Welche konkrete Rechtsgrundlage kann ich in der Argumentation hinsichtlich Unterscheidung Altersgruppen anbringen?
Es gilt, den Grundsatz der Abgabengerechtigkeit und das allgemeine gebührenrechtlichen Äquivalenzprinzip zu beachten (selbst wenn es sich nicht um Gebühren i.S.d. KAG handelt, sondern um Beiträge eigener Art). Hier nach darf eine Gebühr nicht in grobem Missverhältnis zur erbrachten Leistung stehen.
Wenn also einheitliche Elternbeiträge für u3 und ü3 erhoben werden, müssen wohl die u3-Beiträge auf die ü3-Beitrage abgesenkt werden, um die Eltern der Kindergartenkinder nicht ungerechtfertigt zu belasten (wenn ein Durchschnittssatz gebildet wird).
Es grĂĽĂźt freundlich
Detlef Diskowski
Detlef Diskowski
Re: Berechnung Betriebskosten/ Elternbeiträge
Detlef Diskowski hat geschrieben:
Der höchste EB ist sicherlich der bei 150% .... aber ich vermute, Sie zielen in eine andere Richtung. Können Sie den Hintergrund Ihrer Frage bitte deutlich machen.
Der höchste Elternbeitrag im höchsten Einkommen gem. Staffelung beträgt
- fĂĽr ein u3-Kind 302,00 EUR
- fĂĽr ein ĂĽ3-Kind 302,00 EUR
Voraussetzung hierfĂĽr ist der gesetzlich geregelte Betreuungsanspruch von 6h pro Tag = Wochenbetreuungszeit von 30h mit GebĂĽhrensatz von 100%
Eine Erhöhung der erforderlichen Betreuungszeit ist gestaffelt:
- bis 35h - 110%
- bis 40h - 120%
- bis 45h - 130%
- bis 50h - 140%
- bis 55h - 150%
Benötige ich also eine Betreuungszeit von 55h/Woche für mein Kind, würde ich also 453,00 EUR (entspr. 150%) an Beiträge zahlen. Das wäre die höchste Summe als Beitrag. Entspräche das auch dem höchsten Elternbeitrag? (sofern er nicht eh schon die durchschnittlichen Platzkosten übersteigt)
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