Baustein 2: Beteiligung von Hortkindern und Gestaltung des Hortalltags
Bildungsprozesse sind nur mit Beteiligung möglich. Eigenverantwortung kommt vor Gemeinschaftsfähigkeit. Gelebte Beteiligung in Alltagssituationen ist wirksamer als formalisierte Beteiligungsverfahren. Horterzieherinnen und -erzieher müssen klären, was Kinder allein oder mitentscheiden; auch welche Entscheidungen sie sich als Erwachsene vorbehalten. Beteiligung bedeutet für Kinder zunächst die Sorge um sich selbst. Werden ihre Interessen nicht genügend beachtet, ziehen sie sich in Passivität zurück.
Moderatoren: Ulrike Klevenz, Bettina Stobbe, Detlef Diskowski, rogerprott, Anna K. Ohm
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von Detlef Diskowski » 27.07.2017, 16:38 » in Recht und Struktur - 0 Antworten
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